Corona: Ausgangsbeschränkungen aktuell in Bayern
16.4.2020
Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern gelten bis einschließlich 4.5.2020 mit einer Lockerung: Eine zusätzliche Person außerhalb der Familie ist bei Spaziergängen und Sport erlaubt.
Ab 20.4.2020 dürfen Baumärkte öffnen.
Ab 27.4.2020 Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis max. 800 qm. Ab diesem Tag beginnt auch der Schulbetrieb für Schüler, die sich auf Prüfungen vorbereiten.
Ab 4.5.2020 Friseure und Fußpflege offen.
Ab 11.4.2020 wird der Schulbetrieb erweitert.
Alten- und Pflegeheime bleiben weiterhin geschlossen. Ein Besuch ist nur noch möglich, wenn jemand im Sterben liegt. Auch in den Krankenhäusern ist Besuch nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen ebenfalls Sterbende, Väter, die ihre Neugeborenen und deren Mütter besuchen, und Eltern, die ihre kranken Kinder besuchen wollen.
Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern gelten bis einschließlich 4.5.2020 mit einer Lockerung: Eine zusätzliche Person außerhalb der Familie ist bei Spaziergängen und Sport erlaubt.
Ab 20.4.2020 dürfen Baumärkte öffnen.
Ab 27.4.2020 Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis max. 800 qm. Ab diesem Tag beginnt auch der Schulbetrieb für Schüler, die sich auf Prüfungen vorbereiten.
Ab 4.5.2020 Friseure und Fußpflege offen.
Ab 11.4.2020 wird der Schulbetrieb erweitert.
Alten- und Pflegeheime bleiben weiterhin geschlossen. Ein Besuch ist nur noch möglich, wenn jemand im Sterben liegt. Auch in den Krankenhäusern ist Besuch nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen ebenfalls Sterbende, Väter, die ihre Neugeborenen und deren Mütter besuchen, und Eltern, die ihre kranken Kinder besuchen wollen.
Auch die Gastronomie bleibt geschlossen, Verkauf von Essen nur zum Mitnehmen oder via Lieferung.
Großveranstaltungen dürfen bis 31.8.2020 nicht stattfinden. So wie es derzeit aussieht, wird die Wiesn heuer höchst wahrscheinlich ausfallen.