Mietspiegel

29.03.11 Permalink
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Kommune oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Qua Gesetz muß er alle vier Jahre neu erstellt werden. In München erfolgt die Anerkennung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München.

Ein qualifizierter Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder. Existiert in einer Kommune ein qualifizierter Mietspiegel, der nicht älter als zwei Jahre ist, so muß eine Vermieterin/ein Vermieter bei Mieterhöhungen auf diesen Mietspiegel Bezug nehmen. Mieterinnen und Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel bestimmten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Mietspiegel hilft in den meisten Fällen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.

Ein Mietspiegel enthält verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Ausprägungen, anhand derer die Eigenschaften einer Wohnung im Geltungsbereich des Mietspiegels festgestellt werden. Nach ihnen wird die übliche Miete abgeschätzt. Solche Kategorien sind z.B. der Stadtbezirk, in dem die Wohnung liegt; Baujahr des Hauses, Ausstattung der Wohnung, Lage des Wohnhauses.