Bauleitplanung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), die eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den Grundstücken gewährleisten sollen.
Grundsätzlich gilt die sogenannte Baufreiheit, d.h. das Recht, die Grundstücke frei zu nutzen, die sich aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ergibt. Diesem Recht sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt, die sich durch die Baugesetze ergeben. Die Bauleitpläne stellen eine Form der Beschränkung dieser Baufreiheit dar. Aus diesem Grund sind jedoch an die Aufstellung dieser Bauleitpläne bestimmte gesetzliche formelle als auch inhaltliche Anforderungen gestellt.
Es besteht kein Rechtsanspruch Einzelner auf eine Bauleitplanung, d.h. dass niemand von der Gemeinde Planungsmaßnahmen oder die Aufrechterhaltung von vorhandenen Planungen verlangen kann.
Damit ein Bebauungsplan in Kraft treten kann, bedarf es eines ordnungsgemäß durchgeführten Verfahrens, das im Baugesetzbuch geregelt ist.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Webseite des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München.
Grundsätzlich gilt die sogenannte Baufreiheit, d.h. das Recht, die Grundstücke frei zu nutzen, die sich aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ergibt. Diesem Recht sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt, die sich durch die Baugesetze ergeben. Die Bauleitpläne stellen eine Form der Beschränkung dieser Baufreiheit dar. Aus diesem Grund sind jedoch an die Aufstellung dieser Bauleitpläne bestimmte gesetzliche formelle als auch inhaltliche Anforderungen gestellt.
Es besteht kein Rechtsanspruch Einzelner auf eine Bauleitplanung, d.h. dass niemand von der Gemeinde Planungsmaßnahmen oder die Aufrechterhaltung von vorhandenen Planungen verlangen kann.
Damit ein Bebauungsplan in Kraft treten kann, bedarf es eines ordnungsgemäß durchgeführten Verfahrens, das im Baugesetzbuch geregelt ist.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Webseite des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München.
