Umwandlung nur unter erschwerten Bedingungen
Quelle: Deutscher Mieterbund
Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion, die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnraum in Erhaltungssatzungsgebieten unter einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt zu stellen ("Umwandlungsverbot"), wurde am 14.12.2011 eine Absage erteilt.
Ziel des SPD-Antrags war es, die angestammte Bevölkerungsstruktur gegen Profitmaximierung einzelner zu schützen und damit zu verhindern, daß seriöse Vermieter und Investoren durch Spekulanten vom Markt gedrängt werden. Ein solches „Umwandlungsverbot“ könnte dazu führen, dass die mit Umwandlungen oftmals einhergehenden Luxussanierungen abnehmen und damit auch verhindern, daß Mieter „über den Geldbeutel“ aus ihrer angestammten Wohnumgebung vertrieben werden.
Der DMB Landesverband Bayern e.V. fordert die Staatsregierung weiterhin dringend auf, Umwandlung unter den kommunalen Genehmigungsvorbehalt, wie er vom Bundesgesetzgeber in § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB vorgesehen ist, zu stellen.
Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion, die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnraum in Erhaltungssatzungsgebieten unter einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt zu stellen ("Umwandlungsverbot"), wurde am 14.12.2011 eine Absage erteilt.
Fortsetzung:
Alfred Poll, Landesvorsitzender des DMB kritisiert, daß der Bayerische Landtag durch die Ablehnung dieses wichtigen Antrags der Entmietung, Gentrifizierung und dem Aufbrechen gewachsener Bevölkerungsstrukturen Vorschub leiste. Er befürchtet weiterhin, daß zunehmend gerade in bereits engen Wohnungs- und Immobilienmärkten in Ballungsräumen Luxussanierungen an die Stelle ausgewogener Durchmischung in den Wohnquartieren mit entsprechender Verdrängung treten.Ziel des SPD-Antrags war es, die angestammte Bevölkerungsstruktur gegen Profitmaximierung einzelner zu schützen und damit zu verhindern, daß seriöse Vermieter und Investoren durch Spekulanten vom Markt gedrängt werden. Ein solches „Umwandlungsverbot“ könnte dazu führen, dass die mit Umwandlungen oftmals einhergehenden Luxussanierungen abnehmen und damit auch verhindern, daß Mieter „über den Geldbeutel“ aus ihrer angestammten Wohnumgebung vertrieben werden.
Der DMB Landesverband Bayern e.V. fordert die Staatsregierung weiterhin dringend auf, Umwandlung unter den kommunalen Genehmigungsvorbehalt, wie er vom Bundesgesetzgeber in § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB vorgesehen ist, zu stellen.
