Bis ein Straßenfest steht....
von Karin Zick
Wenn wir uns auf einem Straßenfest prächtig amüsieren; wenn Kehle und Magen gut versorgt werden und wenn uns Klein- und Großkunst geboten werden: Machen wir uns Gedanken, welche planerische und organisatorische Vorarbeit dahintersteckt? Der Glockenbach-Kurier wollte es wissen und befragte Sabine Schäfer und Johannes Schick vom SUB, die das Hans-Sachs-Straßenfest organisieren.
Jeder und im Grunde in jeder Straße, sofern man in der Straße wohnt, in der man das Fest abhalten möchte. Rein theoretisch wäre dies auch in der Landshuter Allee, einer der Hauptverkehrsadern Münchens möglich. Die Frage ist, ob die Stadt München hier mitspielt; sie würde wohl Ausweichangebote machen. Eine weitere Beschränkung ist die zeitliche Häufigkeit von Staßenfesten: zwei Straßenfeste in einer Straße pro Jahr und nicht mehr als eines pro Monat sind möglich.
Bei der Genehmigung ist das Kreisverwaltungsreferat der erste Anlaufpunkt und der zuständige Bezirksausschuß muß schon gut argumentieren, wenn er gegen ein Straßenfest votiert. Speziell beim Hans-Sachs-Straßenfest entsteht diese Problematik allerdings nicht, weil es das Fest schon lange gibt und alle damit rechnen, daß es stattfindet. Vor allem gehen die Behörden selber davon aus und planen es mit ein.
Dennoch muß jedes Jahr wieder ein Antrag beim KVR gestellt werden, wobei nach den Erfahrungen von Sabine Schäfer und Johannes Schick das KVR Stadtfesten gegenüber eher positiv eingestellt ist. Auch wenn die Veranstalter manchmal denken: Muß diese Anfrage jetzt wieder sein, wie viele Toiletten vorhanden sind und wo wer aufs Klo geht? Wie viele Sicherheitsleute habt Ihr? Die KVRler haben ihren Vorgabenkatalog und den müssen sie abarbeiten.
Wenn wir uns auf einem Straßenfest prächtig amüsieren; wenn Kehle und Magen gut versorgt werden und wenn uns Klein- und Großkunst geboten werden: Machen wir uns Gedanken, welche planerische und organisatorische Vorarbeit dahintersteckt? Der Glockenbach-Kurier wollte es wissen und befragte Sabine Schäfer und Johannes Schick vom SUB, die das Hans-Sachs-Straßenfest organisieren.
Fortsetzung:
Wer kann ein Straßenfest veranstalten?Jeder und im Grunde in jeder Straße, sofern man in der Straße wohnt, in der man das Fest abhalten möchte. Rein theoretisch wäre dies auch in der Landshuter Allee, einer der Hauptverkehrsadern Münchens möglich. Die Frage ist, ob die Stadt München hier mitspielt; sie würde wohl Ausweichangebote machen. Eine weitere Beschränkung ist die zeitliche Häufigkeit von Staßenfesten: zwei Straßenfeste in einer Straße pro Jahr und nicht mehr als eines pro Monat sind möglich.
Bei der Genehmigung ist das Kreisverwaltungsreferat der erste Anlaufpunkt und der zuständige Bezirksausschuß muß schon gut argumentieren, wenn er gegen ein Straßenfest votiert. Speziell beim Hans-Sachs-Straßenfest entsteht diese Problematik allerdings nicht, weil es das Fest schon lange gibt und alle damit rechnen, daß es stattfindet. Vor allem gehen die Behörden selber davon aus und planen es mit ein.
Dennoch muß jedes Jahr wieder ein Antrag beim KVR gestellt werden, wobei nach den Erfahrungen von Sabine Schäfer und Johannes Schick das KVR Stadtfesten gegenüber eher positiv eingestellt ist. Auch wenn die Veranstalter manchmal denken: Muß diese Anfrage jetzt wieder sein, wie viele Toiletten vorhanden sind und wo wer aufs Klo geht? Wie viele Sicherheitsleute habt Ihr? Die KVRler haben ihren Vorgabenkatalog und den müssen sie abarbeiten.

Hörvergnügen für Jung und Alt, für Bayern und Nicht-Bayern. Zum Beispiel "Viktualienmarkt Geschichten", "Zwicky, der Wolpertinger" - und erstmals auf CD: "Hatschipuh". >>
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